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Diskussion um gesetzliche Sterbehilfe: Gescheiterte Suizidhilfe freut Lebensrechtler

Diskussion um gesetzliche Sterbehilfe: Gescheiterte Suizidhilfe freut Lebensrechtler

Diskussion um gesetzliche Sterbehilfe: Gescheiterte Suizidhilfe freut Lebensrechtler

Mit einer „Trauerdemonstration“ gegen assistierten Suizid verabschiedeten sich Mitglieder des Bundesverbands Lebensrecht e.V. am Donnerstag symbolisch vom humanen Rechtsstaat, der das Leben aller Bürger wertschätzt und schützt Foto: Bundesverband Lebensrecht e.V.
Mit einer „Trauerdemonstration“ gegen assistierten Suizid verabschiedeten sich Mitglieder des Bundesverbands Lebensrecht e.V. am Donnerstag symbolisch vom humanen Rechtsstaat, der das Leben aller Bürger wertschätzt und schützt Foto: Bundesverband Lebensrecht e.V.
Mit einer „Trauerdemonstration“ verabschiedeten sich Mitglieder des Bundesverbands Lebensrecht e.V. am Donnerstag symbolisch vom humanen Rechtsstaat, der das Leben aller Bürger wertschätzt und schützt Foto: Bundesverband Lebensrecht e.V.
Diskussion um gesetzliche Sterbehilfe
 

Gescheiterte Suizidhilfe freut Lebensrechtler

Kirchen und Lebensrechtler äußern sich erfreut über die gescheiterte Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Suizidhilfe. Sie schlagen andere Hilfen für sterbewillige Menschen vor.
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BERLIN. Lebensrechtler sowie Kirchen haben am Donnerstag das Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe im Bundestag befürwortet. Bei der Abstimmung im Parlament am Donnerstag erreichten weder der liberale Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) noch der strengere Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) die nötige Mehrheit.

„Die Entscheidung des Parlaments war heute die richtige“, sagte das Vorstandsmitglied des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Paul Cullen. „Die große Gefahr einer gesetzlichen Regelung besteht darin, daß sie zu einer Normalisierung der Suizidbeihilfe beitragen oder gar jenen gewerblichen Suzidhilfeorganisationen in die Hände spielen könnte, die man eigentlich verhindern will.“ Nach der gescheiterten Abstimmung solle laut BVL ein Konzept zur Suizidprävention und verbesserten Palliativ- und Hospizversorgung erarbeitet werden.

Die Lebensrechtler forderten „die Etablierung einer Kultur des Lebens“ mit „Lebensoasen“ in medizinischen und sozialen Einrichtungen. „Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten“, führte Cullen weiter aus. Der Verband hielt am Donnerstag vormittag vor dem Deutschen Bundestag mit rund 20 schwarz gekleideten Teilnehmern eine „Trauerdemonstration“, um sich symbolisch von der Idee eines humanen Rechtsstaates zu verabschieden.

ALfA: Scheitern war folgerichtig

Auch die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, lobte das Ergebnis der Abstimmungen. Mit ihm sei der Versuch gescheitert, „im Schnellverfahren in Deutschland die radikalste Regelung zum assistierten Suizid weltweit zu schaffen“. Beide Gesetzentwürfe hätten dermaßen viele Ungereimtheiten enthalten, daß ihre Ablehnung folgerichtig gewesen sei.

Die Bundestagsabgeordneten sollten jetzt die parlamentarische Sommerpause bis Ende August nutzen, um sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Dabei sollten sie bedenken, daß jedes menschliche Leben schützenswert sei. „Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.“

Kurschus: Gesetzliche Regelung ist weiter nötig

Die EKD-Ratsvorsitzende, Präses Annette Kurschus, betonte in ihrer Stellungnahme, einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz bedürfe es weiterhin. Nach der Nichtentscheidung des Bundestages bestehe jetzt die Chance, im kommenden Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, der die Bedenken gegen die aktuell vorliegenden Gesetzentwürfe ausräume.

Weiter sagte Kurschus, der Fokus von Staat und Gesellschaft müße auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen. „Die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe müssen entsprechend gestärkt werden, damit Menschen in Notlagen und existenziellen Grenzsituationen in jeder Hinsicht bestmöglich unterstützt werden können“, bemerkte die Ratsvorsitzende.

Diakonie: In Ruhe weiterdiskutieren

Auch der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, sprach von einer „Chance, um zu überzeugenderen Lösungen zu kommen“. Beide Entwürfe hätten wichtige ethische und praktische Fragen offengelassen. „Wir sollten in Ruhe weiter diskutieren, was Menschen mit Sterbewunsch gerecht wird, ohne daß der assistierte Suizid zur Normalität wird“, erklärte Lilie. Der Ausbau von Suizidprävention und Palliativversorgung müsse dagegen zügig angegangen werden.

Der Vorstandsvorsitzende der katholischen Hilfsorganisation Malteser Hilfsdienst, Elmar Pankau, kritisierte, daß Deutschland nach der Abstimmung weiterhin die weltweit liberalste Regelung der Suizidbeihilfe habe. „Wir bewegen uns einen großen Schritt weiter auf dem abschüssigen Pfad zu einer Normalisierung der Sterbehilfe”, warnte Pankau.

Die Hilfsorganisation wolle eine Suizidbeihilfe in ihren eigenen Einrichtungen auch in Zukunft weder leisten noch dulden müssen. „Alle Menschen haben das Recht, ihr Leben bis zu ihrem natürlichen Tod zu leben und in Würde zu sterben. Dort, wo sie besonderen Schutz, Zuwendung und Pflege für ihr Leben erwarten dürfen, sollte nicht im Nebenzimmer eine andere Praxis Einzug halten dürfen.“ Sonst wachse gerade bei kranken und verletzlichen Menschen der Zweifel, ob sie ihr Leben natürlich zu Ende gehen lassen könnten und solange auch wirklich wertgeschätzt würden. (ca mit Idea)

Mit einer „Trauerdemonstration“ verabschiedeten sich Mitglieder des Bundesverbands Lebensrecht e.V. am Donnerstag symbolisch vom humanen Rechtsstaat, der das Leben aller Bürger wertschätzt und schützt Foto: Bundesverband Lebensrecht e.V.
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